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Neonazi-Führer muss in Haft

29. Januar 2015

Kassel (FR) – Bernd T., Gründer des rechtsextremen „Sturm 18 e. V.“, muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Kassel verurteilte den 41-Jährigen, weil er seine schwangere Freundin in den Unterleib getreten und Misshandlungen an einer 16-Jährigen angeordnet hatte.

Eigentlich müsste sich Bernd T. jetzt aus seinem eigenen Verein werfen. „Jedem Mitglied“, heißt es in der Satzung des rechtsextremen „Sturm 18 e.V.“, „muss in seinem Verhalten zum Verein und dessen Mitgliedern Ehre und Ansehen oberstes Gebot sein.“ Seiner schwangeren Freundin in den Unterleib zu treten, dürfte auch für Neonazis nicht unbedingt das Ehrenhafteste sein. Eben das aber hat der 41-jährige Kameradschaftsgründer getan.

Am Mittwoch verurteilte ihn das Kasseler Landgericht zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis, nicht nur wegen seiner Attacke auf die 21-jährige „Sturm 18“-Kameradin, die damals, im Juli 2014, seine Lebensgefährtin gewesen war. Sondern auch wegen etwas, was besser zur Satzung der eingetragenen Neonazi-Kameradschaft passt: Er hatte angeordnet, dass seine damalige Noch-Freundin und eine weitere rechte Aktivistin ein 16-jähriges Mädchen, das ihn der Vergewaltigung bezichtigte, misshandeln sollten.

Was die beiden folgsam taten. Mindestens 20-mal schlugen sie die Jugendliche ins Gesicht, bis sie ohnmächtig wurde. Dann wurde der 16-Jährigen eine Hundeleine umgelegt, sie musste sich Gassi führen lassen und Pfötchen geben. Fünf Wochen lang war sie, ein ohnehin labiles Heimkind, danach in der Psychiatrie, um sich von den „massiven Demütigungen“, so Richter Jürgen Dreyer, zu erholen.

„Wer sich wie ein Hund benimmt, soll auch wie ein Hund behandelt werden“, hatte Bernd T. gesagt. Und in der Satzung von „Sturm 18 e.V.“ steht: „Den „Weisungen des Vorstands [ist] Folge zu leisten.“ Was so viel heißt wie: den Anordnungen von Bernd T., dem „Präsidenten“, wie er sich nennt. Dem „Hundespiel“ hatte er einige Wochen zuvor auch eine Kameradin unterworfen, die sich jetzt als Schlägerin beweisen sollte. Als Strafe für das Schwänzen von Gruppentreffen.

„In der Gruppierung Sturm 18 dulden Sie Ungehorsam einfach nicht“, sagte Richter Dreyer. Gleichwohl stufte das Gericht die Tat als reine Beziehungstat ein, ohne politische Bedeutung. Mit dem Urteil blieb die Strafkammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von dreieinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung hatte anderthalb Jahre verlangt. Und: Das Gericht hob den Haftbefehl gegen den geständigen Neonazi-Führer auf. Bis das Urteil rechtskräftig ist, läuft Bernd T., der seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft saß, damit wieder frei in Kassel herum.

Seine Kameradschaft war allerdings auch während der Abwesenheit ihres Chefs nicht in Schockstarre versunken. Zum Aufmarsch der „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) im November in Hannover waren sie gereist. Und Diana W. (23), die, wie die Ex-Freundin von Bernd T. vor Gericht berichtete, so etwas wie die kommissarische Leitung von „Sturm 18“ übernommen hat, ist bekennende Teilnehmerin der Demonstrationen von Kagida, dem Kasseler Ableger der ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung.

(Quelle: http://www.fr-online.de/rhein-main/landgericht-kassel-neonazi-fuehrer-muss-in-haft,1472796,29693458.html)

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