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Braune Lehrerin: Vergleich vor Gericht
Wie die HNA in der Ausgabe vom 18. Januar berichtet, hat ihr die ehemalige Kreistagsabgeordnete des Schwalm-Eder-Kreises, Inge Godenau, mitteilen lassen, dass die im Jahr 2006 erfolgte fristlose Kündigung durch das Land Hessen wegen „berechtigter Zweifel an der Verfassungstreue erhalten“ durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden aufgehoben worden sei.
Inge Godenau reagierte damit auf die Berichterstattung der HNA über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt, wonach die Lehrerin weiter auf einer Schwarzen Liste für ungeeignete Lehrer geführt werden darf. Auch wir haben seinerzeit darüber berichtet (Link). Sie hatte erst als Abgordnete der Republikaner, später über die Liste von „Pro-Schwalm-Eder“ im Kreistag gesessen. Auf dieser Liste fanden sich neben Republikanern und Anhängern der NPD auch gewalttätige Neonazis und Musiker volksverhetzender Bands. Weiterlesen …