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Archive for the ‘Sturm 18’ Category

Die Täuschungsmanöver des Neonazis

15. Februar 2015 Hinterlasse einen Kommentar

Kassel (Zeit Online) – Mit angeblich exklusiven Informationen zum NSU wollte sich ein Neonazi Hafterleichterungen erschleichen. Im Münchner Prozess stellt sich heraus: Alles war erlogen.

Wenn man einen Skinhead malen müsste, er sähe aus wie Bernd T.: rasierter Schädel, T-Shirt unter der Bomberjacke, die olivgrüne Hose steckt in schwarzen Springerstiefeln. Passend dazu ist die Stimme des 40-Jährigen ein militärisches Bellen. Gleich zu Beginn seiner Aussage im Münchner NSU-Prozess blafft er den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl an. Götzl sagt, es gehe um T.s Verhältnis zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, den Mitgliedern der Terrorzelle NSU. T.s Antwort ist harsch: „Kann ich keine Angaben zu machen!“ Weiterlesen …

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Neonazi-Führer muss in Haft

29. Januar 2015 Kommentare aus

Kassel (FR) – Bernd T., Gründer des rechtsextremen „Sturm 18 e. V.“, muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Kassel verurteilte den 41-Jährigen, weil er seine schwangere Freundin in den Unterleib getreten und Misshandlungen an einer 16-Jährigen angeordnet hatte.

Eigentlich müsste sich Bernd T. jetzt aus seinem eigenen Verein werfen. „Jedem Mitglied“, heißt es in der Satzung des rechtsextremen „Sturm 18 e.V.“, „muss in seinem Verhalten zum Verein und dessen Mitgliedern Ehre und Ansehen oberstes Gebot sein.“ Seiner schwangeren Freundin in den Unterleib zu treten, dürfte auch für Neonazis nicht unbedingt das Ehrenhafteste sein. Eben das aber hat der 41-jährige Kameradschaftsgründer getan. Weiterlesen …

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Ehemaliges Sturm-18-Mitglied wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt

19. Dezember 2014 Kommentare aus

Kassel (HNA) – „Ich kann einem rechtstreuen Bürger nicht erklären, dass Sie nicht in den Knast gehören.“ Richter Hecht fand am Donnerstag gegenüber einem 24-jährigen Angeklagten aus Kassel bei der Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht deutliche Worte.

Zuvor hatte er ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Liste ist lang: Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, des Missbrauchs von Notrufen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines Amoklaufs, des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Schwarzfahrens und weil er mehrmals den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen hat, soll er hinter Gitter. Weiterlesen …

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Anklage gegen Sturm-18-Gründer Bernd T.

9. Dezember 2014 Kommentare aus

Kassel (HNA) – Neonazi Bernd T., Gründer der rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 18 Cassel“, muss sich 2015 vorm Kasseler Landgericht wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Das bestätigt Dr. Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, auf Anfrage der HNA.

Die Anklage wirft dem 40-jährigen Kasseler Bernd T. vor, am 7. Juli dieses Jahres seine damalige Lebensgefährtin (21) in der gemeinsamen Wohnung in Wehlheiden mehrfach geschlagen und in den Unterleib getreten zu haben. Wied bestätigt, dass die Frau schwanger war. Zwei Tage später soll er zudem eine 16-Jährige geschlagen haben. Es geht also um zwei Fälle, die verhandelt werden sollen. Weiterlesen …

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Neonazi-Kameradschaft bekommt Vereinsstatus

17. Juli 2014 Kommentare aus

Kassel (Spiegel online) – Der hessische Neonazi Bernd T. baute im vergangenen Jahr aus der Haft heraus ein rechtsextremes Gefängnis-Netzwerk auf. Der Skandal flog auf; jetzt macht T. wohl da weiter, wo er aufgehört hat.

Die Satzung des Vereins „Sturm 18 e. V.“, seit wenigen Wochen eingetragen beim Amtsgericht Kassel, lässt kaum Fragen offen. Als Vereinssymbol fungiert der „Reichsadler von 1935 – 1945 in modifizierter Version“, daneben ein „Eichenlaubkranz“ mit der Zahl „18“ – ein in der Neonazi-Szene gängiger Code für die Initialen Adolf Hitlers. Bei offiziellen Veranstaltungen, so die Satzung, bestehe für die Vereinsmitglieder „Uniformpflicht“, man trete für die „Erhaltung der deutschen Schrift, Sprache, Musik und Kultur“ ein und beschäftige sich mit „Gefangenenhilfe“. Weiterlesen …

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Rechte Treffen in Nordstadt-Wohnung – GWG prüft Schritte gegen Mieterin

6. Mai 2014 Kommentare aus

Kassel (HNA) – Unruhe in der Nordstadt: In einem Haus an der Fiedlerstraße sollen die Zusammenkünfte der Neonazi-Kameradschaft „Sturm 18 Cassel“ stattgefunden haben – lautstark begleitet von Musik mit rechtsextremen Texten.

Mitglieder der Neonazi-Kameradschaft „Sturm 18 Cassel“ trafen sich nach HNA-Informationen mehrmals in der Fiedlerstraße. Laute Musik mit rechtsextremen Texten soll aus der Wohnung gedröhnt haben. Mieterin der Wohnung ist eine Frau, die zum Umfeld von „Sturm 18“ zählen soll. Wie jüngst in einem Prozess gegen Melanie T., Noch-Ehefrau des Kasseler Neonazi-Kaders Bernd T., bekannt wurde, feierten mehrere Rechtsextremisten am 25. Januar dieses Jahres in der Wohnung. Weiterlesen …

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Prozess gegen Noch-Ehefrau von „Sturm 18“-Chef

28. März 2014 Kommentare aus

Kassel (HNA) – Es sah aus, als wolle sich die Angeklagte in ihrem Pullover verkriechen. Klein machte sich die 25-Jährige im Amtsgerichtssaal. Und kleinlaut waren oft ihre Antworten. Vor gut drei Jahren hingegen soll die Kasselerin kräftig ausgeteilt haben. Damals war sie mit der rechtsextremen Kameradschaft „Sturm 18“ unterwegs, die ihr Ehemann Bernd T. gegründet hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 25-Jährigen drei Attacken im Sommer 2011 vor: Im Juni soll sie alkoholisiert in der Neuen Fahrt einen betrunkenen Bekannten zu Fall gebracht und geschlagen und getreten haben. Im September 2011 soll sie auf dem Friedrichsplatz ein damals 15-jähriges Mädchen von einer Bank geschlagen, getreten und über Steinboden geschleift haben – wobei sie nach eigenen Angaben Stiefel mit Stahlkappen trug und an der Schlaghand dicke Ringe in Form eines Wolfs, eines Adlers und eines Eisernen Kreuzes. Weiterlesen …

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Rechtsextremes Gefangenennetzwerk

11. April 2013 Kommentare aus

Hünfeld/Kassel – Nachdem wir bereits am 19. Februar diesen Jahres über die Bemühungen Bernd Tödters berichteten, ein Gefangenennetzwerk zu errichten (Link) wurde nicht einmal zwei Monate später auch die Politik aufmerksam und will es jetzt selbst „aufgedeckt“ haben. Im Folgenden dokumentieren wir auszugsweise einige Veröffentlichungen, die in dem Zusammenhang zu dem Thema erschienen sind. Weiterlesen …

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Kasseler Neonazi will Gefangenenhilfe gründen

19. Februar 2013 Kommentare aus

Hünfeld – Zuletzt war er im Jahr 2011 zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er eine Frau bedroht und beleidigt hatte, deren minderjährige Tochter unter seinen Einfluss geraten war. Dazu muss er eine weitere Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren absitzen, er hatte einen Gastwirt massiv unter Druck gesetzt, weil der sich geweigert hatte, die „Sturm 18“-Kameraden in seiner Kneipe Dart spielen zu lassen. Nun fühlt sich der Kasseler Neonazi Bernd Tödter von den Gefangenenhilfsorganisationen seiner „Kameraden“ nicht mehr vertreten, will eine eigene gründen.

Die Ankündigung klingt wie bei ihm üblich: eine Mischung aus Neonazipropaganda und Größenwahn. Eine Bundesweite Organisation soll es sein, die bereits Vertretungen in diversen Haftanstalten hätte. So beschreibt er seine neue Organisation, die bald ein gemeinnütziger Verein werden soll. Sieht er sich auch selbst gern als Anführer mit bundesweiter Bedeutung ist sein realer Ruf jedoch eher schlecht: Seine bisherigen Organisationen, wie der „Sturm 18“ aus Kassel gelten in der Szene eher als Ansammlung von versoffenen und äußerst gewalttätigen Stiefelnazis, alles andere als ein Aushängeschild für manchen um ein seriöses Äußeres bemühten Kameraden. Weiterlesen …

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Sturm 18: Keine Strafe für Hitlergruß

22. August 2012 Kommentare aus

Im Internet: Bernd T. posiert vor Hitlerbild

Kassel – Kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Kassel ist ein Verfahren gegen Bernd T., Gründer und Chef der Neonazi-Kameradschaft „Sturm 18“ auf betreiben der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Eigentlich hätte sich der 37-Jährige am Mittwoch vor dem Kasseler Amtsgericht verantworten sollen, weil er auf Fotos im Internet vor einem Hitler-Bild posiert und den Hitler-Gruß gezeigt hatte. Wie ein Gerichtssprecher berichtete entschied sich die Staatsanwaltschaft jedoch kurzfristig, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen.

In Nabetracht von zwei derzeit verbüßten  Haftstrafen von insgesamt 28 Monaten, wäre eine Verurteilung wegen Verwendens verbotener Nazi-Symbole nicht mehr nennenswert ins Gewicht gefallen, war die Begründung. Dabei ist das Strafmaß für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, wie der Tatbestand offiziell heißt, eine mögliche Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Weiterlesen …

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